Außergerichtliches Inkasso

Wir holen Ihr Geld ohne Gericht zurück: Telefonate, Zahlungsaufforderungen, formeller Druck und Verhandlungen. Zuerst versuchen wir, den Fall schnell, kostengünstig und ohne Einschaltung einer Prozesskanzlei abzuschließen.

Kostenlose Fallanalyse · Antwort innerhalb von 24h

81 %
der Fälle enden mit einer gütlichen Rückzahlung in der weichen Phase, ohne dass es zum Streit kommt.
Erfolgsquote 2025
70 %
der Fälle schließen wir im ersten Monat nach Annahme des Auftrags ab.
Median der Beitreibungsdauer

Was ist außergerichtliches Inkasso?

Außergerichtliches Inkasso ist die Phase, in der wir die ausstehende Forderung ohne Klage und ohne Gerichtsvollzieher beitreiben. Statt sofort vor Gericht zu ziehen, starten wir eine Abfolge von Maßnahmen, die den Schuldner zum Gespräch und zur Zahlung bringen sollen.

Wir analysieren die Unterlagen, kontaktieren den Schuldner, versenden Zahlungsaufforderungen, verhandeln einen Rückzahlungsplan und überwachen die Fristen. Wir handeln konsequent, aber im Rahmen des Gesetzes und mit einer Dokumentation, die nützlich ist, falls der Fall doch vor Gericht landet.

Es ist der günstigste und in der Regel schnellste Weg der Beitreibung. Der Mandant zahlt nichts für die Annahme des Falls, und unsere Vergütung ist an den beigetriebenen Betrag gekoppelt.

Jeder Fall bekommt einen anderen Plan, das Ergebnis bleibt gleich: Geld auf Ihrem Konto.

So läuft außergerichtliches Inkasso ab

  1. 01 Phase

    Fallanalyse

    Wir prüfen die Unterlagen, verifizieren den Schuldner in öffentlichen Registern und erstellen einen Maßnahmenplan für den konkreten Fall.

  2. 02 Phase

    Erste Zahlungsaufforderung

    Ein Anruf beim Schuldner und eine formelle Zahlungsaufforderung. Wir kommunizieren konkrete Bedingungen und die Konsequenzen einer ausbleibenden Reaktion.

  3. 03 Phase

    Eskalation

    Reagiert der Schuldner nicht, greifen wir zu weiteren Druckmitteln: Entscheidungsträger, schärfere Schreiben und Online-Maßnahmen.

  4. 04 Phase

    Rückzahlungsplan

    Kehrt der Schuldner an den Tisch zurück, vereinbaren wir Betrag, Frist und Sicherheiten und unterzeichnen einen Vergleich.

  5. 05 Phase

    Zahlungsüberwachung

    Wir überwachen den Zahlungsplan und reagieren beim ersten Verzug. Ihr Geld geht direkt auf Ihr Konto.

  6. 06 Phase

    Fallabschluss

    Das Geld ist bei Ihnen, der Fall abgerechnet, die Dokumentation archiviert. Erst dann stellen wir unsere Rechnung.

Wie lange dauert außergerichtliches Inkasso?

Die ersten Ergebnisse zeigen sich meist innerhalb von etwa zwei Wochen. Die Standardlaufzeit eines Falls beträgt 90 Tage, aber 70 % der Fälle schließen wir im ersten Monat ab. Je frischer die Forderung und je besser die Dokumentation, desto höher die Chance, das Geld schnell zurückzuholen.

Von der Fallannahme bis zur Zahlung
14 Tage Am schnellsten 60 Tage Typisches Max. 90 Tage Vertrag
70 % der Fälle schließen wir
im ersten Monat ab

Für alle, die ihr Geld zurückholen möchten.

Wir bearbeiten einzelne Rechnungen, Fallportfolios und private Schulden. Entscheidend ist vor allem, ob ein Dokument die Verpflichtung belegt und ob der Schuldner realistisch zahlen kann.

  • 01 B2B-Unternehmen — überfällige Rechnungen, vom Einzelfall bis zu Portfolios mit mehreren Dutzend Fällen.
  • 02 Bau, Transport, Produktion — unbezahlte Rechnungen für Leistungen, Material, Subunternehmerarbeiten.
  • 03 Vermieter und Immobilieneigentümer — rückständige Miete, Nebenkosten, Vertragsstrafen, Nutzung ohne Vertrag.
  • 04 Privatpersonen — mit Vertrag, Rechnung oder einem anderen Dokument, das die Schuld belegt.
  • 05 Grenzüberschreitende Fälle — Schuldner in Polen und im Ausland; vollständige Cross-Border-Betreuung.
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Bevor Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen — prüfen Sie, ob Ihre Antwort bereits hier ist.

Wir arbeiten auf Basis einer Erfolgsprovision — ohne Vorabkosten und ohne Gebühren für die Fallannahme. Sie zahlen nur, wenn wir beitreiben.
Wir aktivieren weitere Druckmittel: Kontakt zu Entscheidungsträgern, formelle Schreiben, Online-Maßnahmen und Einträge in Schuldnerregister. Das Tempo der Eskalation passen wir dem Fall an.
Ja — ohne Mindestbetrag und ohne Mindestanzahl an Fällen. Eine einzelne Rechnung wird mit derselben Sorgfalt bearbeitet wie ein Portfolio mit mehreren Dutzend Fällen.
Es genügt, dass das Fälligkeitsdatum aus der Rechnung oder dem Vertrag verstrichen ist. Wir können ab dem ersten Tag des Verzugs handeln.
Der außergerichtliche Weg funktioniert in den meisten Fällen. Zum gerichtlichen Inkasso greifen wir, wenn der Schuldner den Kontakt meidet, die Verpflichtung bestreitet oder ein Vollstreckungstitel benötigt wird.
Wir gehen zum gerichtlichen Inkasso über — mit der Dokumentation aus der außergerichtlichen Phase. Der Mandant fängt nicht bei null an.

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