Vermögensermittlung des Schuldners

Der Schuldner behauptet, er habe nichts, womit er zahlen könnte? Das prüfen wir. In den meisten Fällen erweist sich die „Zahlungsunfähigkeit“ nur als Strategie — das Vermögen existiert, es ist nur versteckt. Wir prüfen Register, unsere über 10 Jahre Inkassotätigkeit aufgebaute Datenbank und unser Netzwerk von Marktkontakten, um es zu finden.

Kostenlose Fallanalyse · Antwort innerhalb von 24h

60 %
der Fälle, in denen wir verstecktes Vermögen des Schuldners finden
Auf Basis unserer Fälle aus 2024–2025
3–5 Tage
für die Lokalisierung des Schuldnervermögens
Ab Aktivierung im Rahmen des Inkassos

Was ist die Vermögensermittlung des Schuldners?

Die Vermögensermittlung des Schuldners ist eines der Werkzeuge unseres Inkassos — wir aktivieren sie, wenn der Schuldner behauptet, er habe „nichts, womit er zahlen könnte“, und der Fall einen Vorstoß Richtung Vollstreckung erfordert. Wir lokalisieren Vermögenswerte, die der Schuldner nicht angibt — Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Forderungen gegenüber Dritten.

Wir arbeiten mit drei Datenquellen: öffentliche Register (Grundbücher, Landesgerichtsregister (KRS), zentrales Fahrzeugregister (CEPiK), Insolvenzlisten), unsere interne Inkasso-Datenbank aus 10 Jahren Tätigkeit sowie ein Netzwerk von Branchenkontakten — die wertvollsten Informationen sind oft informell. Ein Schuldner, der eine Immobilie auf den Namen der Ehefrau überschrieben, das Auto an den Cousin verkauft oder Geld in einer Tochtergesellschaft geparkt hat — hinterlässt Spuren, die sich lesen lassen.

Der Mandant beauftragt die Vermögensermittlung nicht separat und erhält von uns keinen Bericht als Dokument. Wenn Sie uns das außergerichtliche Inkasso übertragen, erhalten Sie dieses Werkzeug automatisch im Paket. Das Wissen über das Vermögen des Schuldners nutzen wir in unseren Maßnahmen — gezieltere Zahlungsaufforderungen, stärkere Argumente in den Verhandlungen, mehr Druck in den Gesprächen. Der Mandant bekommt das Ergebnis — das zurückgeholte Geld, keinen Bericht.

Zahlungsunfähigkeit ist oft sehr gut verstecktes Vermögen.

So läuft es in der Praxis

  1. 01 Phase

    Fallanalyse im Rahmen des Inkassos

    Im Laufe des Inkassos beurteilen wir, ob der Schuldner Vermögenswerte verstecken könnte. Signale: erklärte Zahlungsunfähigkeit, keine Reaktion auf Zahlungsaufforderungen, eine erhebliche Forderungshöhe. Sehen wir das Risiko — starten wir die Ermittlung.

  2. 02 Phase

    Prüfung der Register

    Grundbücher, Landesgerichtsregister (KRS), zentrales Fahrzeugregister (CEPiK), Fahrzeugverzeichnisse, Insolvenzregister, Vollstreckungsverfahren, Einträge in Schuldnerdatenbanken. Das ist die Basis — aber nur der Anfang.

  3. 03 Phase

    Abgleich mit unserer Datenbank

    Wir prüfen, ob der Schuldner schon mit uns zu tun hatte, welches Vermögen er früher angegeben hat und welche Firmen, Immobilien oder Kapitalverflechtungen in unseren früheren Analysen auftauchten.

  4. 04 Phase

    Aktivierung des Kontaktnetzwerks

    Wir fragen vertrauenswürdige Brancheninsider, frühere Geschäftspartner des Schuldners und Kanzleien. Häufige Spuren: neue, auf einen Strohmann gegründete Firmen, auf Familienmitglieder zugelassene Autos, Immobilien unter anderem Namen.

  5. 05 Phase

    Lokalisierung der Vermögenswerte

    Wir sammeln Informationen über Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Firmenverflechtungen und Forderungen. Das ist unser internes Wissen, das wir in den weiteren Inkassomaßnahmen einsetzen.

  6. 06 Phase

    Einsatz im Inkasso

    Mit dem Wissen über das Vermögen führen wir konkrete, passgenaue Verhandlungen mit dem Schuldner. Wir zeigen ihm, dass wir wissen, wo seine Vermögenswerte sind — das ändert seine Haltung. Oft genügt schon die Information, dass wir wissen, wo wir suchen müssen, damit das Geld in Bewegung kommt.

Was kostet die Vermögensermittlung?

Die Vermögensermittlung ist ein Standardwerkzeug unseres Inkassos — wir aktivieren sie im Rahmen der laufenden Fälle, ohne zusätzliche Gebühren. Wenn wir einen Fall übernehmen und sehen, dass der Schuldner Vermögenswerte verstecken könnte — suchen wir sie im Paket. Die Kosten tragen wir selbst, denn wir analysieren zuerst jeden Fall. Abgerechnet wird ausschließlich über die Erfolgsprovision.

Für alle, die ihr Geld zurückholen möchten.

Die Vermögensermittlung ist überall dort sinnvoll, wo der Schuldner die Zahlung vermeidet und behauptet, kein Vermögen zu haben — von kleineren B2B-Fällen bis zu großen Vollstreckungsverfahren. In den meisten Fällen existiert das Vermögen — die Frage ist nur, wie man es findet und dokumentiert.

  • 01 Fälle mit einem „zahlungsunfähigen“ Schuldner — in denen der Schuldner formal behauptet, er habe nichts, womit er zahlen könnte.
  • 02 Fälle, in denen ein früheres Inkasso nichts gebracht hat — oft genügt ein besserer Überblick über das Vermögen, damit sich etwas bewegt.
  • 03 Fälle mit einer Schuldnerfirma nach dem „Umschreiben“ des Vermögens — neue Gesellschaft, neue Adresse, derselbe Eigentümer.
  • 04 Auslandsfälle — in denen der Schuldner das Vermögen ins Ausland verschoben hat.
  • 05 Fälle nach erfolglosem Inkasso durch ein anderes Unternehmen — in denen zuvor niemand tiefer geprüft hat.
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Bevor Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen — prüfen Sie, ob Ihre Antwort bereits hier ist.

Ohne zusätzliche Gebühren — im Rahmen des von uns geführten Inkassos. Abgerechnet wird ausschließlich über die Erfolgsprovision — dieselbe wie im gesamten außergerichtlichen Inkasso. Die Vermögensermittlung ist ein Werkzeug im Paket, keine separate Leistung.
Öffentliche Register (Grundbücher, Landesgerichtsregister (KRS), zentrales Fahrzeugregister (CEPiK), Insolvenzlisten), unsere interne Datenbank aus 10 Jahren Inkassotätigkeit (Historie des Schuldners), ein Netzwerk von Branchenkontakten (informelle Informationen — umgeschriebenes Vermögen, Tochtergesellschaften, familiäre Verflechtungen).
Ja. Wir nutzen ausschließlich legale Quellen — öffentliche Register, Daten aus unserer Mandantendatenbank und Branchenkontakte, die freiwillig mit uns zusammenarbeiten. Wir verletzen nicht die Privatsphäre Dritter, wir machen keine Aufnahmen, wir überwachen niemanden. Alles im Einklang mit dem Recht und der DSGVO.
Das sagen wir Ihnen offen. Finden wir nach der vollständigen Analyse keine versteckten Vermögenswerte — informieren wir Sie unumwunden darüber. Manchmal erspart das dem Mandanten weitere Kosten.
Nein. Die Vermögensermittlung ist ein Werkzeug im Rahmen unseres Inkassos, keine separate Leistung. Wenn Sie uns das außergerichtliche Inkasso übertragen, erhalten Sie das komplette Instrumentarium — einschließlich der Vermögensermittlung, wann immer der Fall es erfordert. Ohne zusätzliche Gebühren, ohne Entscheidungen auf Ihrer Seite.
Ja — im Rahmen des internationalen Inkassos. Wir haben Partner in Deutschland, Tschechien, der Slowakei, den Niederlanden und ausgewählten weiteren EU-Ländern — auch dort lokalisieren wir das Vermögen des Schuldners für die Zwecke unserer Inkassomaßnahmen. Die Trefferquote ist niedriger als in Polen (mehr rechtliche Einschränkungen), aber bei größeren Beträgen lohnt es sich.

Haben Sie eine andere Frage? 

Der Schuldner behauptet, er habe kein Vermögen?
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