Vermögensermittlung des Schuldners
Der Schuldner behauptet, er habe nichts, womit er zahlen könnte? Das prüfen wir. In den meisten Fällen erweist sich die „Zahlungsunfähigkeit“ nur als Strategie — das Vermögen existiert, es ist nur versteckt. Wir prüfen Register, unsere über 10 Jahre Inkassotätigkeit aufgebaute Datenbank und unser Netzwerk von Marktkontakten, um es zu finden.
Was ist die Vermögensermittlung des Schuldners?
Die Vermögensermittlung des Schuldners ist eines der Werkzeuge unseres Inkassos — wir aktivieren sie, wenn der Schuldner behauptet, er habe „nichts, womit er zahlen könnte“, und der Fall einen Vorstoß Richtung Vollstreckung erfordert. Wir lokalisieren Vermögenswerte, die der Schuldner nicht angibt — Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Forderungen gegenüber Dritten.
Wir arbeiten mit drei Datenquellen: öffentliche Register (Grundbücher, Landesgerichtsregister (KRS), zentrales Fahrzeugregister (CEPiK), Insolvenzlisten), unsere interne Inkasso-Datenbank aus 10 Jahren Tätigkeit sowie ein Netzwerk von Branchenkontakten — die wertvollsten Informationen sind oft informell. Ein Schuldner, der eine Immobilie auf den Namen der Ehefrau überschrieben, das Auto an den Cousin verkauft oder Geld in einer Tochtergesellschaft geparkt hat — hinterlässt Spuren, die sich lesen lassen.
Der Mandant beauftragt die Vermögensermittlung nicht separat und erhält von uns keinen Bericht als Dokument. Wenn Sie uns das außergerichtliche Inkasso übertragen, erhalten Sie dieses Werkzeug automatisch im Paket. Das Wissen über das Vermögen des Schuldners nutzen wir in unseren Maßnahmen — gezieltere Zahlungsaufforderungen, stärkere Argumente in den Verhandlungen, mehr Druck in den Gesprächen. Der Mandant bekommt das Ergebnis — das zurückgeholte Geld, keinen Bericht.
Zahlungsunfähigkeit ist oft sehr gut verstecktes Vermögen.
So läuft es in der Praxis
- 01 Phase
Fallanalyse im Rahmen des Inkassos
Im Laufe des Inkassos beurteilen wir, ob der Schuldner Vermögenswerte verstecken könnte. Signale: erklärte Zahlungsunfähigkeit, keine Reaktion auf Zahlungsaufforderungen, eine erhebliche Forderungshöhe. Sehen wir das Risiko — starten wir die Ermittlung.
- 02 Phase
Prüfung der Register
Grundbücher, Landesgerichtsregister (KRS), zentrales Fahrzeugregister (CEPiK), Fahrzeugverzeichnisse, Insolvenzregister, Vollstreckungsverfahren, Einträge in Schuldnerdatenbanken. Das ist die Basis — aber nur der Anfang.
- 03 Phase
Abgleich mit unserer Datenbank
Wir prüfen, ob der Schuldner schon mit uns zu tun hatte, welches Vermögen er früher angegeben hat und welche Firmen, Immobilien oder Kapitalverflechtungen in unseren früheren Analysen auftauchten.
- 04 Phase
Aktivierung des Kontaktnetzwerks
Wir fragen vertrauenswürdige Brancheninsider, frühere Geschäftspartner des Schuldners und Kanzleien. Häufige Spuren: neue, auf einen Strohmann gegründete Firmen, auf Familienmitglieder zugelassene Autos, Immobilien unter anderem Namen.
- 05 Phase
Lokalisierung der Vermögenswerte
Wir sammeln Informationen über Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Firmenverflechtungen und Forderungen. Das ist unser internes Wissen, das wir in den weiteren Inkassomaßnahmen einsetzen.
- 06 Phase
Einsatz im Inkasso
Mit dem Wissen über das Vermögen führen wir konkrete, passgenaue Verhandlungen mit dem Schuldner. Wir zeigen ihm, dass wir wissen, wo seine Vermögenswerte sind — das ändert seine Haltung. Oft genügt schon die Information, dass wir wissen, wo wir suchen müssen, damit das Geld in Bewegung kommt.
Was kostet die Vermögensermittlung?
Die Vermögensermittlung ist ein Standardwerkzeug unseres Inkassos — wir aktivieren sie im Rahmen der laufenden Fälle, ohne zusätzliche Gebühren. Wenn wir einen Fall übernehmen und sehen, dass der Schuldner Vermögenswerte verstecken könnte — suchen wir sie im Paket. Die Kosten tragen wir selbst, denn wir analysieren zuerst jeden Fall. Abgerechnet wird ausschließlich über die Erfolgsprovision.
Für alle, die ihr Geld zurückholen möchten.
Die Vermögensermittlung ist überall dort sinnvoll, wo der Schuldner die Zahlung vermeidet und behauptet, kein Vermögen zu haben — von kleineren B2B-Fällen bis zu großen Vollstreckungsverfahren. In den meisten Fällen existiert das Vermögen — die Frage ist nur, wie man es findet und dokumentiert.
- 01 Fälle mit einem „zahlungsunfähigen“ Schuldner — in denen der Schuldner formal behauptet, er habe nichts, womit er zahlen könnte.
- 02 Fälle, in denen ein früheres Inkasso nichts gebracht hat — oft genügt ein besserer Überblick über das Vermögen, damit sich etwas bewegt.
- 03 Fälle mit einer Schuldnerfirma nach dem „Umschreiben“ des Vermögens — neue Gesellschaft, neue Adresse, derselbe Eigentümer.
- 04 Auslandsfälle — in denen der Schuldner das Vermögen ins Ausland verschoben hat.
- 05 Fälle nach erfolglosem Inkasso durch ein anderes Unternehmen — in denen zuvor niemand tiefer geprüft hat.